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Gewässerschadenhaftpflicht


Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Dieter Lorke

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 02835 / 9 81 98 13
Mobil: 0170/7614040
di.lorke@fvb.de

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